Oft gestellte Fragen

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FAQ zur Hochsee Ausbildung

 

 

 

Frage: Was muss ich bis zum Zeitpunkt der Hochsee-Theorieprüfung haben?

Antwort: Jede volljährige Person kann an die Hochsee-Theorieprüfung gehen, ohne dass sie vorher einen oder mehrere Binnen-Schiffsführerausweise besitzt. Die Schiffsführerausweise der Kategorien A und/oder D braucht es erst zum Zeitpunkt des Antrags für den Hochseeausweis. Auch der Nothelfer-Ausweis, der Augen- und der Hörtest braucht es erst zu diesem Zeitpunkt. Diese drei Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Also warten Sie damit, bis sie wissen, wann Sie den Hochseeausweis-Antrag stellen werden.

 

Frage: Wie lange habe ich Zeit für das Einreichen des Meilennachweises?

Antwort: Sie haben 4 Jahre Zeit ab dem Zeitpunkt der bestandenen Hochsee-Theorieprüfung.

 

 

Hochsee Ausbildung

Frage: Wie viel kostet die Hochsee-Ausbildung?

Antwort: Eine Ausbildung zum Skipper in der Schweiz kostet zwischen 5’000.- und 12’000 CHF. Mehr Details zu diesem Thema finden Sie in der Kostenübersicht pro Bootskategorie.

 

 

Frage: Warum gibt es in der Schweiz verschiedene Prüfstellen?

Antwort: Eine Ausbildungsstätte oder ein Verband darf Hochseeausweis-Theorieprüfungen durchführen und Ausweis-Anträge bearbeiten und Ausweis ausstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz sind es aktuell zwei: CCS und SYA.

 

Frage: Wo finde ich die Prüfungstermine und die Prüfungsorte für die Theorieprüfung für den Hochseeausweis?

Antwort: Auf den entsprechenden Webseiten der zugelassenen Prüfungsorganisationen CCS und SYA.

 

 

Frage: Wie viele Meilen darf ich vor der Theorieprüfung bereits sammeln?

Antwort: 100 Seemeilen bei der Ausweiskategorie Motorboot und 300 bei Segelboot. Die Seemeilen dürfen nicht älter als 4 Jahre sein, zum Zeitpunkt des Einreichens des Hochseeausweis-Antrags.

 

Frage: Ich bin schon seit langem im Besitz des Hochseeausweises Segeln. Was muss ich tun um den Ausweis auf die Kategorie “Motorboot” auszuweiten?

Antwort: Es gelten die selben Kriterien also ob Sie den Ausweis seit kurzem erworben haben. Nämlich, Sie brauchen 100 Seemeilen und 5 Tage auf See mit nautischer Praxis auf einem Motorboot. Die Fahrt unter Motor auf einem Segelboot gilt nicht als eine solche. Die genauen Vorschriften finden Sie einerseits hier…  Wir führen für genau solche Fälle Meilentörns durch siehe hier.

 

Frage: Warum gibt es bei den Meilentörns-Anbieter grosse Preisunterschiede?

Antwort: Einige Törns werden als Meilentörns “verkauft”, obwohl sie eigentlich nur Mitfahrgelegenheiten auf Schiffen darstellen. In einem Boot sitzen und die Seemeilen durchspulen ist nicht der Sinn der Sache. Artikel 6 der “Verordnung des Schiffahrtsamt über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See” sagt klar aus, dass es eine aktive Beteiligung an der Navigation und der Schiffsführung braucht, einschliesslich der nautischen Ausbildung auf See. Ein richtiger Meilentörn ist in erster Linie eine Ausbildungsfahrt. 

Ausserdem sind bei vielen Meilentörns-Anbietern nicht alle Leistungen und Kosten im Preis inbegriffen (z.B. Treibstoffkosten, Hafengebühren, Bordkasse, Flug, etc.). Die Gesamtkosten belaufen sich am Ende des Törns dann wesentlich höher als der anfänglich angegeben Preis.

 

Frage: Mit welchen Zusatzkosten muss ich bei Meilentörns rechnen?

Antwort: Die allermeisten Anbieter von Meilentörns haben im Preis lediglich nur das Mitfahren auf dem Boot dabei. Bei uns nicht. Alle anderen Kosten wie: Treibstoff, Hafengebühren, Skipperlohn oder Bordkasse sind im Preis nicht inbegriffen. Unsere Meilentörns hingegen enthalten diese Kosten. Auf diese Weise können die Kosten für die Kunden besser geplant werden.

 

Frage: Ist es für den Meilennachweis relevant, ob die Theorie bei SYA oder CCS abgeschlossen wurde?

Antwort: Nein, es spielt keine Rolle bei welchem Hochsee-Verband die Theorie abgeschlossen wurde. Beide Verbände haben eigene Logbücher für die Meilennachweise. Sie sind aber nahezu identisch, also können wir auf unseren Meilentörns sowohl CCS wie auch SYA Meilennachweise unterschreiben.

 

Frage: Kann meine Partnerin / mein Partner mit auf den Törn kommen?

Ja, unsere Meilentörns sind so konzipiert, dass die Kunden/innen in ihrer eigenen Doppelkabine oder (beim Motorboot-Törn) in ihrem eigenen Hotelzimmer übernachten. Der Fokus des Törns ist eindeutig auf die Ausbildung gelegt. Es handelt sich also nicht um einen Ferientörn. Aber Partner können dem Geschehen zuschauen und natürlich alle Landausflüge mitmachen. Deshalb wählen wir auch spektakuläre Destinationen wie die Gegend um Capri, Sardinien oder Karibik.

 

Frage: Gibt es Stornierungsmöglichkeiten ohne Kostenfolgen?

Antwort: Ja, dazu senden wir vor der Buchung einen Reisevertrag. Dort sind die Stornierungsmöglichkeiten im Detail aufgeführt. Vor Abreise rufen wir ein Treffen mit allen Crewmitglieder zusammen. Dabei wird die Reise im Detail besprochen und dabei fragen wir alle an, ob alles OK ist. Die Kundengelder werden auf ein Sperrkonto gehalten, bis die Freisten abgelaufen sind.

 

Frage: Darf ich meine automatische Schwimmweste mit in das Flugzeug nehmen?

Antwort: Die selbst aufblasbare Schwimmweste darf mit ins Flugzeug. Die IATA (International Air Transportation Association) hat klare Normen dazu bestimmt. Nehmen Sie diesen Auszug: IATA Anweisungen für Schwimmwesten mit zum Check-in-Schalter. Es kann sein, dass die Airline eigene Normen festgelegt hat. Die meisten Fluggesellschaften erlauben, die Schwimmweste und die Co2-Kartusche im Aufgabegepäck mitzuführen, allerdings muss die Kartusche herausgeschraubt sein. Bei Meilentörns auf unserem Motorboot haben wir an Bord bereits eine ausreichende Anzahl automatische Schwimmwesten.

 

 


Frage: Kann ich den Nothilfeausweis bereits vor der Theorieprüfung erlangen?

Antwort: Ja, der Nothilfeausweis darf nicht älter als sechs Jahre zum Zeitpunkt des Einreichens des Hochseeausweis-Antrags sein. Er kann entweder bei einer amtlich anerkannten Ausbildungstätte in lebensrettenden Sofortmassnahmen (Autoprüfung) oder bei einer anerkannten, spezialisierten Ausbildungsstätte für die nautische Ausbildung (siehe hier). 

 

Frage: Muss jede Person den Nothilfeausweis erlangen?

Antwort: Nein, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker und diplomierte Pflegefachpersonen sind davon befreit.

 

Frage: Wann und wie muss ich den Seh- und Hörtest durchführen?

Antwort: Der Hör- und Sehtest darf vor oder nach der Theorieprüfung durchgeführt werden. Die Tests dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Sie müssen das entsprechende Formular von der Prüfstelle bestätigen lassen (Formular siehe Downloads Free). Die Test werden von anerkannten Prüfstellen durchgeführt (Hörtest, Sehtest). Sie kosten entweder gar nichts, oder weniger als 20 CHF.

 

 


Frage: Wie lange geht es vom Einreichen des Hochseeantrags bis zum Erhalt des Ausweises?

Antwort: Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden und diese auch gültig sind, dann können Sie mit einer Wartezeit von 6, maximal 8 Wochen rechnen.

 

Frage: Ist der Ausweis auf der ganzen Welt gültig?

Antwort: Ja, der Schweizer Hochseeausweis ist weltweit gültig. Die Schweiz ist Mitglied beim ICC (International Certificate of Competence, richtig: International Certificate for Operators of Pleasure Craft. Die ist ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer. Details)

 

Frage: Muss der Schweizer Hochseeausweis erneuert werden?

Antwort: Nein, ist der Ausweis einmal ausgestellt, dann gilt er lebenslänglich und muss nicht erneuert werden. Es braucht auch keine Mindestpraxis wie z.B. beim Flugschein.

 

 

Online Kurs Hochsee Theorie

Frage: Was kostet das Gesamtpaket, also Online-Kurs und Lernmaterial?

Antwort: Der Preis für den Online-Kurs findest du hier. Und die Preise für das Lernmaterial findest du hier.

 

Frage: Sind die Prüfungs-Tipps und Tricks auch im Online-Kurs enthalten?

Antwort: Ja, in den Video wird sehr oft auf die Prüfungsfragen eingegangen und auf mögliche Fehlerquellen hingewiesen. Es wird auch eine geeignete Aufgaben-Reihenfolge empfohlen. Nebst den Informationen aus den Videos, haben wir auch eine Seite zu diesem Thema publiziert, welche öffentlich zugänglich ist. Siehe hier.

 

Frage: Was befindet sich im geschützten Downloads-Bereich und ist er auch im Online-Kurs zugänglich?

Antwort: Nein, der Download-Bereich ist für Teilnehmende des Online-Kurses nicht zugänglich. In diesem Bereich befinden sich zusätzliche Übungsinstrumente, mehr Lernvideos, Anleitungen und die Lösungswege der Fragen aus dem Online-Prüfungstool.

 

Frage: Wie lange ist der Zugriff auf die Lernvideos aufgeschaltet?

Antwort: Die Lernvideos sind während 6 Monaten nach Einschreibung zugänglich.

 

Frage: Wie schnell kommt das Lernmaterial per Post?

Antwort: Ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Rechnung für das Lernmaterial vergehen 1 – 2 Werktage.

 

Frage: Sind im Online-Prüfungstool alle Fragen der Prüfung enthalten, auch jener der Teile A – E?

Antwort: Ja, alle Fragen, also sowohl die Navigations-Aufgaben, sowie die Gezeiten-Aufgaben, wie auch die gesamten Fragen aus den Bereichen A – E sind im Tool enthalten (kurzfristige Änderungen des SYA-Fragenkatalogs vorenthalten).

 

Frage: Ist der Lernfortschritt im Online-Prüfungstool ersichtlich?

Antwort: Ja, zu jedem Thema wird der Lernfortschritt aktualisiert und gezeigt.

 

Frage: Gibt es zu den Prüfungsaufgaben eine Lösungsanleitung?

Antwort: Ja, im Prüfungsaufgabenkatalog der SYA sind die Lösungswege dargestellt. Hingegen bei den Aufgaben aus dem Online-Prüfungstoll wird nur angezeigt, ob eine Aufgabe richtig oder falsch ist, nicht aber der Lösungsweg. Diese Funktion haben nur die anderen Kurse.

 

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