ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hochsee Schule

AUSBILDUNGSTÖRNS

1. An- und Abreise

Die im Buchungsplan veröffentlichten Daten geben den jeweiligen An- und Abreisetag an. Transferkosten sind nicht im Pauschalpreis enthalten. Crew-Mitglieder können Transferkosten teilen, wenn sie den gleichen Transfer nutzen; die Abstimmung hierzu erfolgt über die Törn-Whatsapp-Gruppe.

2. Daten, Zahlungsfristen, Preis

  • Buchungsdaten: Teilnehmertragen die Kurs- und Reisedaten eigenständig im Reiseauftrag ein, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Zahlungsbedingungen: Der volle Reisepreis ist vor Antritt zu zahlen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen im Vorfeld mit der Hochsee-Schule getroffen werden. Eine Buchung gilt erst als verbindlich, wenn der komplette Betrag auf dem Konto des Reiseveranstalters eingegangen ist.
  • Empfohlene Versicherung: Eine Annulationsversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten, jedoch empfohlen.

3. Dauer der Reise

Die Meilentörns werden durch einen von den Schweizer Behörden anerkannten Skipper zertifiziert. Der Nachweis über die zurückgelegten Seemeilen erfolgt unmittelbar nach dem Törn durch Unterzeichnung des Fahrtennachweises, womit der Törn offiziell als beendet gilt.

4. Leistungen

4.1 Motorboot-Törns

Im Preis inbegriffen:

  • Skipper-Training durch einen schweizerischen, deutschsprachigen Instruktor
  • Skipperlohn
  • Treibstoffkosten
  • Bootscharter
  • Kautionszahlungen an den Vercharterer
  • Vollkaskoversicherung (inkl. spezifischer Bootsfahrschulversicherung)
  • Skipperhaftpflichtversicherung

Nicht inbegriffen:

  • Verpflegung (an Bord und an Land)
  • Verpflegung des Skippers
  • Unterhaltungsaktivitäten
  • Individuelle Zusatzleistungen (Transfers, Ausflüge, Unterkunft)
  • Bordkasse und Hafengebühren
  • Flüge und Transfers

4.2 Segelboot-Törns

Im Preis inbegriffen:

  • Skipper-Training und Leistungsnachweis
  • Eigene Kabine und eigenes Bad bei Smart Sail Törns
  • Skipperlohn
  • Bootscharter
  • Kautionszahlungen an den Vercharterer
  • Vollkaskoversicherung für das Boot
  • Skipperhaftpflichtversicherung

Nicht inbegriffen:

  • Treibstoffkosten
  • Verpflegung und Unterhaltung
  • Zusatzkosten für optionale Tage
  • Bordkasse, Hafengebühren
  • Flüge und Unterkunft

5. Umbuchungen

Umbuchungen sind nach Zahlungseingang grundsätzlich nicht möglich, da bereits Leistungen eingekauft werden. Sollte eine Umbuchung dennoch erforderlich sein, werden alle anfallenden Umbuchungskosten der engagierten Dienstleister dem Auftraggeber weiterverrechnet.

6. Pflichten der Hochsee-Schule

Die Hochsee-Schule verpflichtet sich zu einer sicheren, professionellen und verantwortungsbewussten Durchführung der Törns. Dazu gehören insbesondere:

  • Sicherheitsorientierte Schiffsführung mit höchsten Sicherheitsstandards für Crew und Schiff
  • Einhaltung der maximalen Personenzahl an Bord
  • Ein- und Ausklarieren gemäss den Hafenbestimmungen
  • Beachtung der Gastlandvorschriften
  • Durchführung von regelmässigen Kontroll- und Wartungsmassnahmen

Die Hochsee-Schule behält sich das Recht vor, bei schlechtem Wetter oder unsicheren Bedingungen Fahrten zu verschieben oder abzusagen, um die Sicherheit der Crew zu gewährleisten. Eine garantierte Mindestanzahl an Seemeilen kann in diesen Fällen nicht garantiert werden.

7. Pflichten der Kursteilnehmer

Teilnehmende verpflichten sich:

  • Versicherungsschutz: Eine Haftpflichtversicherung, die Schäden am Schiff deckt zu besitzen. Schäden im Zusammenhang mit der Ausbildung im engeren Sinne sind durch die Vollkasko-Police des Eigner gedeckt, der Beitrag zur dieser Abdeckung beträgt CHF 90.-)
  • Befolgung der Anweisungen: Den Anweisungen des Skippers jederzeit Folge zu leisten. Die Törns gelten als Ausbildungsreise, weshalb Entscheidungen über Route, Geschwindigkeit und Zwischenziele in letzter Instanz dem Skipper obliegen.
  • Sorgsamer Umgang: Das Schiff und die Ausrüstung sorgfältig zu verwenden und Gefahren zu vermeiden.

8. Rücktritt

8.1 Rücktritt durch den Auftraggeber

Sollte der Auftraggeber den Törn nicht antreten können, fallen folgende Stornokosten an:

  • Bis 10 Wochen vor Törnstart: keine Kosten
  • Bis 4 Wochen vor Törnstart:
    50 % des Reisepreises
  • Bei 4 Wochen oder weniger ab Törnstart:
    100 % des Reisepreises

Für Flüge gelten die Bedingungen der Fluggesellschaft. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

8.2 Rücktritt durch die Hochsee-Schule

Die Hochsee-Schule kann bis zu sechs Wochen vor Törnbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der gezahlten Beträge innerhalb von fünf Arbeitstagen. Bei höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Pandemie) und falls der Törns bereits gestartet ist, gelten abgestufte Rückerstattungsbedingungen. Eine Rückzahlung erfolgt stufenweise und orientiert sich an der verbleibenden Zeit bis zum Törnende.

Pandemiezusatz: Wird die Reise aufgrund pandemiebedingter Einreisebeschränkungen nicht angetreten, so erfolgt eine Rückerstattung abzüglich bereits erbrachter Leistungen.

9. Haftung und Sicherheit

Die Hochsee-Schule übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemässen Betrieb des Schiffes, schliesst jedoch jede weitergehende Haftung aus, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Der Kurscharakter setzt zudem ein hohes Mass an Eigenverantwortung der Teilnehmenden voraus.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Schweiz, Gerichtsstand ist Luzern. Falls eine Vertragsbestimmung ungültig oder rechtswidrig sein sollte, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt.


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