Meereszonen
MEERESZONEN
Hier ist eine übersichtliche Erklärung der verschiedenen Meereszonen, die in der internationalen Seerechtspolitik festgelegt sind:
In dieser Zone hat der Küstenstaat volle Souveränität wie an Land, das umfasst Gesetzgebung, Nutzung der Ressourcen, und Kontrolle über Schifffahrt. Ausländische Schiffe haben das Recht auf „unschädliche Durchfahrt“, sofern sie die Sicherheit und Ordnung des Staates nicht beeinträchtigen.
Der Küstenstaat kann hier Massnahmen ergreifen, um Verstösse gegen Zoll-, Steuer-, Einwanderungs- und Gesundheitsgesetze, die in seinem Territorium gelten, zu verhindern oder zu ahnden. Es handelt sich nicht um vollwertige Souveränität, sondern um eine Schutz- und Kontrollzone.
In der Ausschliesslichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat das Recht, die natürlichen Ressourcen (Fischerei, Öl, Gas etc.) zu erkunden, zu nutzen und zu bewirtschaften. Andere Länder dürfen Schifffahrt und Überflüge in dieser Zone durchführen, aber nicht wirtschaftlich aktiv sein, ohne die Zustimmung des Küstenstaates.
Die Hohe See steht keinem Staat unter souveräner Kontrolle. Hier gelten internationale Regeln, wie sie durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) festgelegt wurden. Alle Staaten haben das Recht auf Schifffahrt, Fischerei, Forschung und Kabellegung unter der Bedingung, dass sie die Umwelt nicht schädigen.