Verordnung Fahrtenbuch

Auszug aus der

Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis-Verordnung)

1 Logbuchführung

1.1 Das Logbuch, das bei Fahrten auf See durch die Schiffsführerin oder den Schiffsführer oder den Schiffsführer täglich nachzuführen ist, soll folgende Angaben enthalten:
  • Schiffsdaten gemäss Flaggenschein
  • Einlaufen und Auslaufen in Häfen (Ort und Datum)
  • Name, Adresse, Ausstellungsdatum, -ort und -instanz des Hochseeausweises
  • Personalien inkl. Nationalität der übrigen Anwesenden an Bord, die von ihnen allfällig ausgeübten Funktionen, die Häfen ihrer Ein- und Ausschiffung (Ort und Datum)
  • Wacheinteilung
  • Fahrtberichte (Wind und Wetter, Kurse und Berichtigungen, Logstände, Segelführung, Maschinenbetrieb, laufend festgestellte Schiffsorte)
  • wichtige Ereignisse und/oder Beobachtungen wie Unfälle, Havarien und dergleichen.
1.2 Das Logbuch muss die Unterschrift der Schiffsführerin oder des Schiffsführers tragen.

 

2 Fahrtennachweis

2.1 Die Schiffsführerin oder der Schiffsführer sowie die Kandidatin oder der Kandidat haben mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass das Besatzungsmitglied die angegebenen Distanzen zurückgelegt und dabei an Navigation und Manövern mitgewirkt hat.
2.2 Der Fahrtennachweis hat ferner zu enthalten:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Nationalität des Besatzungsmitglieds
  • Datum des Törns und Anzahl Tage mit Seefahrt sowie Ausgangshafen, angelaufene Häfen und Zielhafen
  • Distanz in Seemeilen über Grund unter Segel und Motor getrennt sowie Anzahl Stunden auf See bei Windstärke von mehr als fünf Beaufort
  • Schiffsdaten gemäss Flaggenschein
  • Flaggenscheinnummer und Ausstellerstaat, allenfalls andere Immatrikulation sowie Eigner und Heimathafen
  • Name, Vorname, Nationalität, Adresse, Art und Nummer des Hochseeausweises der Schiffsführerin oder des Schiffsführers
  • Fahrtenaufzeichnungen der Kandidatin oder des Kanddidaten mit mindestens zwei Eintragungen pro Tag
  • Angaben über die von der Kandidatin oder vom Kandidaten an Bord ausgeführten Tätikgkeiten in den Sparten Sicherheit, Wetter Navigation, Segelmanöver, Anker- und Leinenmanöver.

 

Hochsee Praxistörns

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