Haftung bei der Schiffsführung

Die Frage nach der genauen Haftungsregelung beim Führen von Booten im Ausland auf dem Meer ist nicht nur eine zentrale Frage für uns selbst. Als Schule sind wir permanent vielen Risiken ausgesetzt und mit der Haftungsfrage bei Schäden ständig konfrontiert. Schliesslich kommen unsere Kunden zu uns, um die Bootspraxis zu erlernen. Deshalb sind Fehler und Schäden vorprogrammiert. Wir versuchen selbstveständlich die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Höchste Priorität hat für uns die Sicherheit der Menschen. Es ist zu unterscheiden zwischen gewerblicher und privater Skipperversicherung. Unsere Skipper müssen die gewerbliche abschliessen. Aber auch jene Kunden, welche schliesslich ihre Hochsee-Ausbildung mit dem Erlangen des Hochseeausweises abschliessen, müssen sich Gedanken machen, über mögliche Haftungsrisiken in diesem Zusammenhang. Deshalb haben wir hier ein MERKBLATT zusammengestellt:

 

Skipper-Haftpflichtversicherung

  • Gemäss Haftpflichtrecht bist du der Skipper derjenige, der die alleinige Verantwortung hat. Auch wenn du im Auftrag unterwegs ist. Achtung: Die Skipperversicherung bezahlt keine Schäden an deinem eigenen Boot.

 

  • Es gibt keine Möglichkeit des Haftungsauschlusses. Für Schäden, die du anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügst, haftest du grundsätzlich persönlich – mit deinem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Enorm teuer sind die sogenannten “Versorgerschäden”: Bei einer Tötung oder Invalidität einer Person kann die Summe in Millionenhöhe gehen, dann nämlich wenn dem Skipper ein Verschulden angelastet werden kann.

 

  • Deine Privat-Haftpflichtversicherung deckt die Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht.

 

  • Du haftest als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern.

 

  • Oft ist nicht bekannt, in welchem Umfang und welchen genauen Versicherungsschutz auf einem gecharterten Schiff besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Du haftest aber für jeden Schaden.

 

  • Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, stehen i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen und ausländischem Recht. Die Dokumente sind in der jeweiligen Landessprache. Dadurch wird die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für dich praktisch unmöglich.

 

  • Keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen deckt Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden, die infolge grober Fahrlässigkeit entstanden sind.

 

 

 Charter-Kautionsversicherung

Törns welche über unsere Schule abgewickelt werden, stehen unter dem Schutz einer Kautionsversicherung. Törns die jedoch nach der Ausbildung selbst organisert werden, sind dem Risiko ausgesetzt, dass bei einem Schaden, die Kaution ganz oder teilweise verloren geht. Nicht selten nutzen die Vercharterer die Schadenfälle, um mehrere Reparaturen in deine Rechnung zu verstecken. Du bist inzwischen wieder zu Hause und hast kaum die Möglichkeit, alles im Detail zu prüfen.
Die Kaution auf die Crewmitglieder zu verteilen ist oft schwierig, weil die Hauptverantwortung für die Schiffsführung beim Skipper liegt. Meistens bleibt das Begleichen des Schadens am Skipper hängen. Für diese Fälle kommt eine Kautionsversicherung auf. Damit ein Schadenfall nicht zum Streitfall wird, ist es ratsam eine entsprechende Versicherung für deine Törns abzuschliessen. Mitglieder des swissnautic.club haben eine 10%-Ermässigung bei www.skipperversicherungen.ch (Martin Sager).
Details zu den Meilentörns

Verhalten bei einem Schadenfall

Bootsurlaub 1

Priorität hat die Sicherheit der Menschen. Bringen Sie die Menschen in der Nähe der Unfallstelle in Sicherheit. 

Sichern Sie die Unfall- / Schadenstelle so, dass keine Folgeschäden entstehen können. 

Schaffen Sie Ruhe.

Delegieren Sie Ihre Aufgaben, damit Sie sich den Schaden genauer ansehen können.

Inspizieren, fotogtrafieren und dokumentieren Sie (schriftlich) den Schaden so genau wie möglich (wann, wie, wo, wer, was).

Treffen Sie Entscheidungen in Bezug auf die Weiterfahrt. Leiten Sie Sofortmassnahmen ein.

Melden Sie den Schaden dem Vercharterer, der Versicherung und/oder der Küstenwache.

Informieren Sie Ihre Crew und geben Sie Anweisungen, wie es mit dem Törn weiter geht.

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